jublabus 18

Materialverleih

Der Materialverleih von der Jubla Aargau ist für Gruppen, Kurse und kleine Feste ausgerichtet.

Spielmaterial

Eigenschaften & Details

Varianten
Erdball ⌀ 1m mit Erdteilen1 Stück
Erdball ⌀ 1m ohne Erdteile (blau)1 Stück
Erdball ⌀ 2m mit Erdteilen1 Stück
Preis pro WocheCHF 20.00
inkl. Pumpe & Ersatzmaterial

Eigenschaften & Details

Verfügbar1 Stück
Preis pro WocheCHF 20.00

Eigenschaften & Details

Verfügbar4 Stück
Preis pro WocheCHF 10.00
Preis bei grosser Stückzahlauf Anfrage

Eigenschaften & Details

Verfügbar2 Stück
Preis pro WocheCHF 10.00

Sportmaterial

Eigenschaften & Details

Schläger24
Verfügbar1 Set
Preis pro WocheCHF 30.00
inkl. Bälle & Transporttasche

Eigenschaften & Details

Schläger8
Verfügbar1 Set
Preis pro WocheCHF 15.00
inkl. Bälle & Transporttasche

Eigenschaften & Details

Verfügbar24
Preis pro WocheCHF 20.00
Preis unabhängig von Anzahl

Eigenschaften & Details

Varianten
15 klein
8 gross
Preis pro WocheCHF 10.00
Preis unabhängig von Anzahl

Eigenschaften & Details

Verfügbar10
Preis pro WocheCHF 6.00
Preis unabhängig von Anzahl

Eigenschaften & Details

Verfügbar4
Preis pro WocheCHF 6.00
Preis unabhängig von Anzahl

Eigenschaften & Details

Verfügbar5 Stück
Preis pro WocheCHF 6.00
Preis unabhängig von Anzahl

Festmaterial

Eigenschaften & Details

Varianten
Pavillon klein (3 × 3 Meter)
Pavillon gross (3 × 6 Meter)
Preis 1 bis 2 TageCHF 25.00
Preis 3 bis 5 TageCHF 50.00
Preis 6 bis 10 TageCHF 75.00
Preis 11 Tage und mehrCHF 100.00
Preis pro Pavillon

Eigenschaften & Details

Verfügbar2
Umfang100 cm
Preis pro WocheCHF 15.00
Preis pro Feuerschale

Eigenschaften & Details

Verfügbar2
Preis pro WocheCHF 10.00
Preis pro Crêpes-Platte

Eigenschaften & Details

Verfügbar2
Inhalt1 Pfanne, 15 Gabeln
Preis pro WocheCHF 10.00
Preis pro Fondue-Set

Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Kalei Material

  1. Der vereinbarte Mietpreis ist bindend, ausser es wird zusätzliches Material gemietet oder das Material wird verspätet zurück­gebracht.
  2. Der Betrag ist bis zum Mietbeginn auf das Konto CH54 8080 8003 6792 1398 2 zu überweisen oder bei der Abholung bar zu begleichen.
  3. Der:die Vermieter:in darf vom:von der Mieter:in oder dessen Vertretung beim Abholen des Materials einen Ausweis verlangen und diesen fotografieren. Das Foto wird nach sachgemässer Retournierung gelöscht.
  4. Das Mietmaterial ist sorgfältig zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  5. Das Mietobjekt muss in Aarau (Zeughaus, Rohrerstrasse 17 oder Arbeitsstelle, Feerstrasse 8) abgeholt und zurück­gebracht werden. Der gemietete Gegen­stand muss sauber und ganz zurück­gebracht werden.
  6. Defektes oder fehlendes Material ist der kantonalen Arbeits­stelle zu melden.
  7. Schäden am Mietobjekt werden durch den:die Mieter:in über­nommen, es werden entweder die Reparaturkosten oder der Neuwert verrechnet. Normale Abnutzungserscheinungen werden von dem:der Vermieter:in übernommen.
  8. Für verlorenes oder gestohlenes Material muss der:die Mieter:in aufkommen. Dabei wird der Neuwert verrechnet.
  9. Allfällige Reinigungsarbeiten werden dem:der Mieter:in mit CHF 20.– pro Stunde in Rechnung gestellt.
  10. Der:die Vermieter:in lehnt jegliche Haftung für Unfälle und Schäden ab, die während der Mietdauer durch den Gebrauch des Materials entstehen. Für die Sicherheit und den sach­gemässen Gebrauch des Materials ist der:die Mieter:in verantwortlich.
  11. Die maximale Mietdauer des Materials ist auf drei Wochen beschränkt. Bei einer längeren Vermietung muss dies mit dem:der Vermieter:in vorgängig abgesprochen werden.
  1. Der:die Mieter:in ist im Besitz eines gültigen Fahr­ausweises (mind. Kat. B).
  2. Der Jublabus muss innen und aussen gereinigt werden (siehe Putzanleitung Benutzerhandbuch).
  3. Der Jublabus muss vollgetankt zurückgebracht werden. Es darf nur mit Diesel getankt werden.
  4. Kinder bis 12 Jahre oder einer Körper­grosse von 150 cm müssen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden. Der:die Mieter:in ist für selber für eine entsprechende Sicherung verantwortlich.
  5. Für Materialtransporte können die hinteren Sitzreihen ausgebaut werden. Für Beschädigung jeglicher Art durch Transporte oder mangel­hafte Sicherung haftet der:die Mieter:in, auch finanziell.
  6. Kosten bei einem Unfall gehen zulasten des:der Mieters:in.
  7. Bei einem Unfall oder einem Schadenfall ist umgehend und in jedem Fall die Arbeitsstelle oder die Kantonsleitung sowie die Polizei zu informieren. Entsprechende Nummern sind im Benutzerhandbuch hinterlegt. Ausgenommen davon sind Selbstunfälle oder Bagatellunfälle.
  8. Bei einem Unfall oder Schadenfall ist zwingend die Notfall­nummer Mobiliar 24 zu kontaktieren: Mobi24, 00 800 16 16 16 16 oder 031 389 81 31.
  9. Schäden, welche nicht gemeldet werden, können dem:der Mieter:in weiterverrechnet werden.
  1. Die Pavillons werden ausschliesslich für Anlässe vermietet welche im Namen des Vereins Jungwacht Blauring durch­geführt werden.
  2. Inbegriffen im Preis für die Material­miete sind Seiten­wände und Gewichtsplatten.

Spielmaterial

Schwungtuch (Fallschirm)

4 verfügbar

Kubb

2 verfügbar

Sportmaterial

Schneeschuhe

24 Verfügbar

Schneeschuhverlängerung

15 verfügbar

Lawinenschaufel

10 verfügbar

Lawinensonde

4 verfügbar

Schneesäge

4 verfügbar

Festmaterial

Feuerschale

2 Verfügbar

Crêpes-Platten

2 Verfügbar

Outdoor-Fondue-Set

2 Verfügbar

Abholung & Rückgabe

Die Abholung und die Rückgabe erfolgen gemäss Mietbedingungen. Wir bemühen uns, dir das Material zu deinem Wunschtermin herauszugeben. Es kann jedoch sein, dass niemand Verfügbar ist und wir eine andere Lösung suchen müssen. Die Arbeitsstelle wird sich in diesem Falle bei dir melden.